Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Unsere Tätigkeit als Makler umfasst die Vermittlung und/oder den Nachweis von Immobiliengeschäften sowie die damit verbundenen Beratungsdienste. Wir betrachten die Beziehungen zu unseren Kunden als Vertrauenssache und streben stets an, alle Aufträge hochwertig, schnell und sorgfältig zu erledigen. Um Interessenkonflikte zu vermeiden und für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösungen zu finden, gelten die folgenden Geschäftsbedingungen als Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
§ 1 Vermittlungsleistung und Nachweiserbringung
Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird (z. B. eine erfolgsunabhängige Aufwandsentschädigung), wird unsere Maklerprovision erst fällig, wenn durch unsere Vermittlung oder unseren Nachweis ein Vertrag über das benannte Objekt zustande kommt, der unserem Auftrag entspricht oder wirtschaftlich gleichwertig ist. Hierbei genügt auch die Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit.
§ 2 Provision bei Kauf und Verkauf von Unternehmen
Falls nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Provision beim Kauf und Verkauf von Unternehmen oder Unternehmensanteilen 3 % des Vertragswertes, zahlbar vom Käufer und Verkäufer.
§ 3 Provisionen bei Vermietung und Verpachtung von Einzelhandels- und Gastronomieflächen
Falls nichts anderes vereinbart wurde, beträgt unsere Provision:
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3,57 Netto-Durchschnittsmonatsmieten inkl. MwSt. bei Mietverträgen bis zu 5 Jahren
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4,76 Netto-Durchschnittsmonatsmieten inkl. MwSt. bei Mietverträgen über 5 Jahren
Bei Verträgen mit Optionen auf Verlängerungen oder zusätzlichen Mietflächen werden diese unabhängig von ihrer späteren Ausübung berücksichtigt. Mietfreie Zeiten werden bei der Durchschnittsmietberechnung nicht einbezogen. Bei Umsatzmieten wird die Provision auf Basis der ortsüblichen Festmiete berechnet.
§ 4 Provisionen bei Vermietung und Verpachtung von Büroflächen
Falls nichts anderes vereinbart wurde, beträgt unsere Provision:
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3,57 Netto-Durchschnittsmonatsmieten inkl. MwSt. bei Mietverträgen bis zu 5 Jahren
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4,76 Netto-Durchschnittsmonatsmieten inkl. MwSt. bei Mietverträgen über 5 Jahren
Die Regelungen zu Optionsrechten und mietfreien Zeiten entsprechen denen in § 3.
§ 5 Provisionen bei Vermietung und Verpachtung von Wohnimmobilien
Falls nichts anderes vereinbart wurde, beträgt unsere Provision:
Bei einem Mietgesuchsauftrag beträgt unsere Provision 2,38 Monatsmieten inklusive Mehrwertsteuer, zahlbar durch den Mieter. Liegt ein Vermietungsauftrag durch den Eigentümer vor, beträgt die Provision ebenfalls 2,38 Monatsmieten inklusive Mehrwertsteuer, zahlbar durch den Vermieter.
§ 6 Provision bei Verkauf von Gewerbeimmobilien
Falls nichts anderes vereinbart wurde, beträgt unsere Provision:
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Bei Verträgen mit einem Gegenwert bis zu € 5 Millionen beträgt die Provision 5,95 % des notariell beurkundeten Netto-Kaufpreises inkl. MwSt.
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Bei Verträgen mit einem Gesamtwert von mehr als € 5 Millionen und bis zu € 10 Millionen beträgt die Provision 4,76 % des notariell beurkundeten Netto-Kaufpreises inkl. MwSt.
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Bei Verträgen mit einem Gesamtwert von mehr als € 10 Millionen beträgt die Provision 3,57 % des notariell beurkundeten Netto-Kaufpreises inkl. MwSt.
§ 7 Provision bei Verkauf von Wohnimmobilien
Falls nichts anderes vereinbart wurde, beträgt unsere Provision:
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Bei Verträgen über Wohnimmobilien beträgt die Provision 4,76 % inkl. Mwst.
§ 8 Fortbestehen des Provisionsanspruchs
Unser Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen oder sonstiger Gründe nicht erfüllt wird. Ebenso bleibt unser Anspruch bestehen, wenn der Vertrag später oder zu anderen Bedingungen abgeschlossen wird oder ein wirtschaftlich gleichwertiges Ersatzgeschäft zustande kommt.
§ 9 Wirtschaftlich ähnliche Verträge
Unser Provisionsanspruch bleibt bestehen, wenn ein Vertrag über das Objekt zu abweichenden Konditionen zustande kommt, sofern das wirtschaftliche Ergebnis dem von uns bearbeiteten Angebot im Wesentlichen entspricht.
§ 10 Beziehungs- und Informationsrechte
Für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit muss uns der Kunde in Vertragsverhandlungen einbeziehen und informieren. Der Kunde unterrichtet uns rechtzeitig über den Stand der Verhandlungen und stellt uns eine Kopie des abgeschlossenen Vertrags zur Verfügung.
§ 11 Folgen verspäteter Information
Für die Geltendmachung unseres Maklerhonorars sind wir von Informationen unseres Maklerkunden abhängig. Informiert uns ein Maklerkunde schuldhaft nicht oder nicht rechtzeitig über das Zustandekommen eines Vertrags und können wir deshalb unseren Provisionsanspruch erst verspätet geltend machen, so können wir den hieraus entstehenden Schaden geltend machen.
§ 12 Vertraulichkeit von Angeboten und Mitteilungen
Unsere Angebote und Mitteilungen sind vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Bei schuldhaftem Verstoß schuldet der Kunde die berechnete Provision.
§ 13 Tätigkeit für mehrere Vertragspartner
Wir sind berechtigt, auch für andere Vertragspartner tätig zu werden, sofern dies keinen unzumutbaren Loyalitätskonflikt für den Kunden darstellt.
§ 14 Zusammenarbeit mit anderen Maklern
Wir dürfen weitere Personen beauftragen und einen Teil der Provision an diese abführen. Auf Verlangen legen wir offen, ob und an wen solche Zahlungen geleistet wurden.
§ 15 Grundlage unserer Angebote und Auskünfte
Unsere Angebote und Auskünfte erfolgen nach bestem Wissen. Da wir auf Informationen Dritter angewiesen sind, sind sie freibleibend und unverbindlich. Wir haften nicht für fahrlässiges Verhalten, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit ist nicht eingeschränkt.
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unserer AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 17 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Ist der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz der Gesellschaft. Die Gesellschaft ist jedoch in allen Fällen berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.